1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].3Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].3Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Dautz.
Listen der Taufen aus den Würselener Kirchenbüchern im Stadtarchiv Aachen als Wordperfekt-Dateien. Abschriften der maschinenschriftlichen Taufregister Würselen 1692 bis 1751 von Norbert Dautzenberg. Enthalten sind die Namen von Vater, Mutter, Täufling, Taufdatum, Ortschaft, die Paten sind nicht angegeben.
1Dautz.
Listen der Taufen aus den Würselener Kirchenbüchern im Stadtarchiv Aachen als Wordperfekt-Dateien. Abschriften der maschinenschriftlichen Taufregister Würselen 1692 bis 1751 von Norbert Dautzenberg. Enthalten sind die Namen von Vater, Mutter, Täufling, Taufdatum, Ortschaft, die Paten sind nicht angegeben.
1Dautz.
Listen der Taufen aus den Würselener Kirchenbüchern im Stadtarchiv Aachen als Wordperfekt-Dateien. Abschriften der maschinenschriftlichen Taufregister Würselen 1692 bis 1751 von Norbert Dautzenberg. Enthalten sind die Namen von Vater, Mutter, Täufling, Taufdatum, Ortschaft, die Paten sind nicht angegeben.
1Dautz.
Listen der Taufen aus den Würselener Kirchenbüchern im Stadtarchiv Aachen als Wordperfekt-Dateien. Abschriften der maschinenschriftlichen Taufregister Würselen 1692 bis 1751 von Norbert Dautzenberg. Enthalten sind die Namen von Vater, Mutter, Täufling, Taufdatum, Ortschaft, die Paten sind nicht angegeben.
1Dautz.
Listen der Taufen aus den Würselener Kirchenbüchern im Stadtarchiv Aachen als Wordperfekt-Dateien. Abschriften der maschinenschriftlichen Taufregister Würselen 1692 bis 1751 von Norbert Dautzenberg. Enthalten sind die Namen von Vater, Mutter, Täufling, Taufdatum, Ortschaft, die Paten sind nicht angegeben.
1Dautz.
Listen der Taufen aus den Würselener Kirchenbüchern im Stadtarchiv Aachen als Wordperfekt-Dateien. Abschriften der maschinenschriftlichen Taufregister Würselen 1692 bis 1751 von Norbert Dautzenberg. Enthalten sind die Namen von Vater, Mutter, Täufling, Taufdatum, Ortschaft, die Paten sind nicht angegeben.
1EversBrT.
Taufbuch 1695 bis 1798, alle Angaben; Geburtregister 1798 bis 1814, nur Kind und Eltern. Herr Franz Evers hat die Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich im Excel-Format verkartet. Diese Verkartungen hat er dem Chronikteam im Herbst 2004 zur Nutzung und ggf. Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Verkartungen der Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich von Franz Evers:
1EversBrT.
Taufbuch 1695 bis 1798, alle Angaben; Geburtregister 1798 bis 1814, nur Kind und Eltern. Herr Franz Evers hat die Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich im Excel-Format verkartet. Diese Verkartungen hat er dem Chronikteam im Herbst 2004 zur Nutzung und ggf. Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Verkartungen der Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich von Franz Evers:
1EversBrT.
Taufbuch 1695 bis 1798, alle Angaben; Geburtregister 1798 bis 1814, nur Kind und Eltern. Herr Franz Evers hat die Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich im Excel-Format verkartet. Diese Verkartungen hat er dem Chronikteam im Herbst 2004 zur Nutzung und ggf. Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Verkartungen der Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich von Franz Evers:
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
3CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.4EversBrH.
Heiratsbuch 1695 bis 1815, nur das Brautpaar; Heiratsregister 1799 bis 1814, nur Brautpaar und Zeugen. Herr Franz Evers hat die Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich im Excel-Format verkartet. Diese Verkartungen hat er dem Chronikteam im Herbst 2004 zur Nutzung und ggf. Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Verkartungen der Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich von Franz Evers:5Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.3Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].4CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
5EversBrH.
Heiratsbuch 1695 bis 1815, nur das Brautpaar; Heiratsregister 1799 bis 1814, nur Brautpaar und Zeugen. Herr Franz Evers hat die Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich im Excel-Format verkartet. Diese Verkartungen hat er dem Chronikteam im Herbst 2004 zur Nutzung und ggf. Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Verkartungen der Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich von Franz Evers:6Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
3CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.4Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Dautz.
Listen der Taufen aus den Würselener Kirchenbüchern im Stadtarchiv Aachen als Wordperfekt-Dateien. Abschriften der maschinenschriftlichen Taufregister Würselen 1692 bis 1751 von Norbert Dautzenberg. Enthalten sind die Namen von Vater, Mutter, Täufling, Taufdatum, Ortschaft, die Paten sind nicht angegeben.2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.3Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].4CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.5Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1EversBrT.
Taufbuch 1695 bis 1798, alle Angaben; Geburtregister 1798 bis 1814, nur Kind und Eltern. Herr Franz Evers hat die Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich im Excel-Format verkartet. Diese Verkartungen hat er dem Chronikteam im Herbst 2004 zur Nutzung und ggf. Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Verkartungen der Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich von Franz Evers:
1EversBrT.
Taufbuch 1695 bis 1798, alle Angaben; Geburtregister 1798 bis 1814, nur Kind und Eltern. Herr Franz Evers hat die Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich im Excel-Format verkartet. Diese Verkartungen hat er dem Chronikteam im Herbst 2004 zur Nutzung und ggf. Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Verkartungen der Kirchenbücher und Teile der Zivilregister Broich von Franz Evers:
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.