1Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.
Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit Nachkommenschaftstafeln. Band 126: 1. Bd.: Stifter und Stiftung Orth ab Hagen Band 127: 2. Bd.: Stifter und Stiftungen Leerss / Frangenheim Band 128: 3. Bd.: Stifter und Stiftungen Weidenfelts / Schunck / Meuser Band 129: 4. Bd.: Stifter und Stiftungen Pilgrum, Pfingsthorn, Cronenburg, von Caspers, von Mülheim, Venlo, von Haasse, Scheiff, von Grote, von Geyr, Beiwegh Band 130: 5. Bd.: Stifter und Stiftung Binius Band 131: 6. Bd.: Stifter und Stiftungen Horn / Kochs Band 132: 7. Bd.: Stiftung Calenberg Band 133: 8. Bd.: Stifter und Stiftungen Francken-Sierstorpff / Rensing Band 134: 9. Bd.: Stifter und Stiftung Grieffradt Band 135: 10. Bd.: Stifter und Stiftung Janssen Band 136: 11. Bd.: Stifter und Stiftung Seulen Band 137: 12. Bd.: Erster Sammelband: Alartz bis Ferris Band 138: 13. Bd.: Zweiter Sammelband: Filz bis Manshoven Band 139: 14. Bd.: Dritter Sammelband: Mathisius bis Pütz, u.a. Müller Johann Josef Band 140: 15. Bd.: Vierter Sammelband: Quast bis zum Pütz Band 141: 16. Bd.: Register zu den Bänden 1-15 Aktuelle Informationen zu den Stiftungen sind zu finden unter: http://www.stiftungsfonds.org.
Die Unterlagen zu den Stiftungen wurden von Karl H. Boley für die Familienforschung ausgewertet, in 15 Bänden zusammengestellt und von der WGfF veröffentlicht.2Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Friedhof.
Die Friedhofsverwaltungen führen Karteien über die Grabbelegungen. Die Friedhofsämter können auf Basis dieser Karteien Auskunft über die in diesen Karteien festgehaltenen Lebensdaten geben. Gegebenenfalls erhält man auch Daten zu Personen, die in aufgelassenen bzw. inzwischen anders belegten Grabstätten beerdigt wurden.
Auskunft über Lebensdaten verstorbener Personen vom Friedhofsamt, -verwaltung oder -register.
1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.
1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Sterbeurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Sterbeurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Friedhof.
Die Friedhofsverwaltungen führen Karteien über die Grabbelegungen. Die Friedhofsämter können auf Basis dieser Karteien Auskunft über die in diesen Karteien festgehaltenen Lebensdaten geben. Gegebenenfalls erhält man auch Daten zu Personen, die in aufgelassenen bzw. inzwischen anders belegten Grabstätten beerdigt wurden.
Auskunft über Lebensdaten verstorbener Personen vom Friedhofsamt, -verwaltung oder -register.
1Friedhof.
Die Friedhofsverwaltungen führen Karteien über die Grabbelegungen. Die Friedhofsämter können auf Basis dieser Karteien Auskunft über die in diesen Karteien festgehaltenen Lebensdaten geben. Gegebenenfalls erhält man auch Daten zu Personen, die in aufgelassenen bzw. inzwischen anders belegten Grabstätten beerdigt wurden.
Auskunft über Lebensdaten verstorbener Personen vom Friedhofsamt, -verwaltung oder -register.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.3Sterbeurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.3Sterbeurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.4VKHaaren.
Taufbuch: 1812 bis 1902; 8387 Taufen Heiratsbuch: 1874 bis 1900; 514 Heiraten Sterbebuch: 1812 bis 1875; 4245 Sterbefälle.
Verkartung von Teilen der Kirchenbücher Haaren / Aachen erstellt von Matthias Flesch, Gerhard Gülde, Georg Grist und Hubert Küchen als Mitglieder der Bezirksgruppe Aachen der WGfF (Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde). Es handelt sich im einzelnen um folgende Bücher und Zeiträume:
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.3Sterbeurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Friedhof.
Die Friedhofsverwaltungen führen Karteien über die Grabbelegungen. Die Friedhofsämter können auf Basis dieser Karteien Auskunft über die in diesen Karteien festgehaltenen Lebensdaten geben. Gegebenenfalls erhält man auch Daten zu Personen, die in aufgelassenen bzw. inzwischen anders belegten Grabstätten beerdigt wurden.
Auskunft über Lebensdaten verstorbener Personen vom Friedhofsamt, -verwaltung oder -register.
1Friedhof.
Die Friedhofsverwaltungen führen Karteien über die Grabbelegungen. Die Friedhofsämter können auf Basis dieser Karteien Auskunft über die in diesen Karteien festgehaltenen Lebensdaten geben. Gegebenenfalls erhält man auch Daten zu Personen, die in aufgelassenen bzw. inzwischen anders belegten Grabstätten beerdigt wurden.
Auskunft über Lebensdaten verstorbener Personen vom Friedhofsamt, -verwaltung oder -register.