1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.
1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.
1Krudewig.
Anton Krudewig, Die Familie Krautwigh, Krutwig, Krudewig, Wuppertal-Langenfeld 1964, maschinenschriftliche Zusammenstellung vieler Familien Krautwig u. ä. aus verschiedenen Orten im Rheinland, u. a. Binsfeld, Kelz, Embken, Juntersdorf, Palmersheim, Rheinbach. Sammlung im Stadtarchiv Rheinbach und im Stadt-und Kreisarchiv Düren, Gd 1964.2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Krudewig.
Anton Krudewig, Die Familie Krautwigh, Krutwig, Krudewig, Wuppertal-Langenfeld 1964, maschinenschriftliche Zusammenstellung vieler Familien Krautwig u. ä. aus verschiedenen Orten im Rheinland, u. a. Binsfeld, Kelz, Embken, Juntersdorf, Palmersheim, Rheinbach. Sammlung im Stadtarchiv Rheinbach und im Stadt-und Kreisarchiv Düren, Gd 1964.2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.3Eintrag aus dem Sterbebuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Sterbebuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.2Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.
Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit Nachkommenschaftstafeln. Band 126: 1. Bd.: Stifter und Stiftung Orth ab Hagen Band 127: 2. Bd.: Stifter und Stiftungen Leerss / Frangenheim Band 128: 3. Bd.: Stifter und Stiftungen Weidenfelts / Schunck / Meuser Band 129: 4. Bd.: Stifter und Stiftungen Pilgrum, Pfingsthorn, Cronenburg, von Caspers, von Mülheim, Venlo, von Haasse, Scheiff, von Grote, von Geyr, Beiwegh Band 130: 5. Bd.: Stifter und Stiftung Binius Band 131: 6. Bd.: Stifter und Stiftungen Horn / Kochs Band 132: 7. Bd.: Stiftung Calenberg Band 133: 8. Bd.: Stifter und Stiftungen Francken-Sierstorpff / Rensing Band 134: 9. Bd.: Stifter und Stiftung Grieffradt Band 135: 10. Bd.: Stifter und Stiftung Janssen Band 136: 11. Bd.: Stifter und Stiftung Seulen Band 137: 12. Bd.: Erster Sammelband: Alartz bis Ferris Band 138: 13. Bd.: Zweiter Sammelband: Filz bis Manshoven Band 139: 14. Bd.: Dritter Sammelband: Mathisius bis Pütz, u.a. Müller Johann Josef Band 140: 15. Bd.: Vierter Sammelband: Quast bis zum Pütz Band 141: 16. Bd.: Register zu den Bänden 1-15 Aktuelle Informationen zu den Stiftungen sind zu finden unter: http://www.stiftungsfonds.org.
Die Unterlagen zu den Stiftungen wurden von Karl H. Boley für die Familienforschung ausgewertet, in 15 Bänden zusammengestellt und von der WGfF veröffentlicht.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.2Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.
Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit Nachkommenschaftstafeln. Band 126: 1. Bd.: Stifter und Stiftung Orth ab Hagen Band 127: 2. Bd.: Stifter und Stiftungen Leerss / Frangenheim Band 128: 3. Bd.: Stifter und Stiftungen Weidenfelts / Schunck / Meuser Band 129: 4. Bd.: Stifter und Stiftungen Pilgrum, Pfingsthorn, Cronenburg, von Caspers, von Mülheim, Venlo, von Haasse, Scheiff, von Grote, von Geyr, Beiwegh Band 130: 5. Bd.: Stifter und Stiftung Binius Band 131: 6. Bd.: Stifter und Stiftungen Horn / Kochs Band 132: 7. Bd.: Stiftung Calenberg Band 133: 8. Bd.: Stifter und Stiftungen Francken-Sierstorpff / Rensing Band 134: 9. Bd.: Stifter und Stiftung Grieffradt Band 135: 10. Bd.: Stifter und Stiftung Janssen Band 136: 11. Bd.: Stifter und Stiftung Seulen Band 137: 12. Bd.: Erster Sammelband: Alartz bis Ferris Band 138: 13. Bd.: Zweiter Sammelband: Filz bis Manshoven Band 139: 14. Bd.: Dritter Sammelband: Mathisius bis Pütz, u.a. Müller Johann Josef Band 140: 15. Bd.: Vierter Sammelband: Quast bis zum Pütz Band 141: 16. Bd.: Register zu den Bänden 1-15 Aktuelle Informationen zu den Stiftungen sind zu finden unter: http://www.stiftungsfonds.org.
Die Unterlagen zu den Stiftungen wurden von Karl H. Boley für die Familienforschung ausgewertet, in 15 Bänden zusammengestellt und von der WGfF veröffentlicht.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.2Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.
Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit Nachkommenschaftstafeln. Band 126: 1. Bd.: Stifter und Stiftung Orth ab Hagen Band 127: 2. Bd.: Stifter und Stiftungen Leerss / Frangenheim Band 128: 3. Bd.: Stifter und Stiftungen Weidenfelts / Schunck / Meuser Band 129: 4. Bd.: Stifter und Stiftungen Pilgrum, Pfingsthorn, Cronenburg, von Caspers, von Mülheim, Venlo, von Haasse, Scheiff, von Grote, von Geyr, Beiwegh Band 130: 5. Bd.: Stifter und Stiftung Binius Band 131: 6. Bd.: Stifter und Stiftungen Horn / Kochs Band 132: 7. Bd.: Stiftung Calenberg Band 133: 8. Bd.: Stifter und Stiftungen Francken-Sierstorpff / Rensing Band 134: 9. Bd.: Stifter und Stiftung Grieffradt Band 135: 10. Bd.: Stifter und Stiftung Janssen Band 136: 11. Bd.: Stifter und Stiftung Seulen Band 137: 12. Bd.: Erster Sammelband: Alartz bis Ferris Band 138: 13. Bd.: Zweiter Sammelband: Filz bis Manshoven Band 139: 14. Bd.: Dritter Sammelband: Mathisius bis Pütz, u.a. Müller Johann Josef Band 140: 15. Bd.: Vierter Sammelband: Quast bis zum Pütz Band 141: 16. Bd.: Register zu den Bänden 1-15 Aktuelle Informationen zu den Stiftungen sind zu finden unter: http://www.stiftungsfonds.org.
Die Unterlagen zu den Stiftungen wurden von Karl H. Boley für die Familienforschung ausgewertet, in 15 Bänden zusammengestellt und von der WGfF veröffentlicht.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.2Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.
Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit Nachkommenschaftstafeln. Band 126: 1. Bd.: Stifter und Stiftung Orth ab Hagen Band 127: 2. Bd.: Stifter und Stiftungen Leerss / Frangenheim Band 128: 3. Bd.: Stifter und Stiftungen Weidenfelts / Schunck / Meuser Band 129: 4. Bd.: Stifter und Stiftungen Pilgrum, Pfingsthorn, Cronenburg, von Caspers, von Mülheim, Venlo, von Haasse, Scheiff, von Grote, von Geyr, Beiwegh Band 130: 5. Bd.: Stifter und Stiftung Binius Band 131: 6. Bd.: Stifter und Stiftungen Horn / Kochs Band 132: 7. Bd.: Stiftung Calenberg Band 133: 8. Bd.: Stifter und Stiftungen Francken-Sierstorpff / Rensing Band 134: 9. Bd.: Stifter und Stiftung Grieffradt Band 135: 10. Bd.: Stifter und Stiftung Janssen Band 136: 11. Bd.: Stifter und Stiftung Seulen Band 137: 12. Bd.: Erster Sammelband: Alartz bis Ferris Band 138: 13. Bd.: Zweiter Sammelband: Filz bis Manshoven Band 139: 14. Bd.: Dritter Sammelband: Mathisius bis Pütz, u.a. Müller Johann Josef Band 140: 15. Bd.: Vierter Sammelband: Quast bis zum Pütz Band 141: 16. Bd.: Register zu den Bänden 1-15 Aktuelle Informationen zu den Stiftungen sind zu finden unter: http://www.stiftungsfonds.org.
Die Unterlagen zu den Stiftungen wurden von Karl H. Boley für die Familienforschung ausgewertet, in 15 Bänden zusammengestellt und von der WGfF veröffentlicht.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.2Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.
Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit Nachkommenschaftstafeln. Band 126: 1. Bd.: Stifter und Stiftung Orth ab Hagen Band 127: 2. Bd.: Stifter und Stiftungen Leerss / Frangenheim Band 128: 3. Bd.: Stifter und Stiftungen Weidenfelts / Schunck / Meuser Band 129: 4. Bd.: Stifter und Stiftungen Pilgrum, Pfingsthorn, Cronenburg, von Caspers, von Mülheim, Venlo, von Haasse, Scheiff, von Grote, von Geyr, Beiwegh Band 130: 5. Bd.: Stifter und Stiftung Binius Band 131: 6. Bd.: Stifter und Stiftungen Horn / Kochs Band 132: 7. Bd.: Stiftung Calenberg Band 133: 8. Bd.: Stifter und Stiftungen Francken-Sierstorpff / Rensing Band 134: 9. Bd.: Stifter und Stiftung Grieffradt Band 135: 10. Bd.: Stifter und Stiftung Janssen Band 136: 11. Bd.: Stifter und Stiftung Seulen Band 137: 12. Bd.: Erster Sammelband: Alartz bis Ferris Band 138: 13. Bd.: Zweiter Sammelband: Filz bis Manshoven Band 139: 14. Bd.: Dritter Sammelband: Mathisius bis Pütz, u.a. Müller Johann Josef Band 140: 15. Bd.: Vierter Sammelband: Quast bis zum Pütz Band 141: 16. Bd.: Register zu den Bänden 1-15 Aktuelle Informationen zu den Stiftungen sind zu finden unter: http://www.stiftungsfonds.org.
Die Unterlagen zu den Stiftungen wurden von Karl H. Boley für die Familienforschung ausgewertet, in 15 Bänden zusammengestellt und von der WGfF veröffentlicht.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.2Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds.
Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit Nachkommenschaftstafeln. Band 126: 1. Bd.: Stifter und Stiftung Orth ab Hagen Band 127: 2. Bd.: Stifter und Stiftungen Leerss / Frangenheim Band 128: 3. Bd.: Stifter und Stiftungen Weidenfelts / Schunck / Meuser Band 129: 4. Bd.: Stifter und Stiftungen Pilgrum, Pfingsthorn, Cronenburg, von Caspers, von Mülheim, Venlo, von Haasse, Scheiff, von Grote, von Geyr, Beiwegh Band 130: 5. Bd.: Stifter und Stiftung Binius Band 131: 6. Bd.: Stifter und Stiftungen Horn / Kochs Band 132: 7. Bd.: Stiftung Calenberg Band 133: 8. Bd.: Stifter und Stiftungen Francken-Sierstorpff / Rensing Band 134: 9. Bd.: Stifter und Stiftung Grieffradt Band 135: 10. Bd.: Stifter und Stiftung Janssen Band 136: 11. Bd.: Stifter und Stiftung Seulen Band 137: 12. Bd.: Erster Sammelband: Alartz bis Ferris Band 138: 13. Bd.: Zweiter Sammelband: Filz bis Manshoven Band 139: 14. Bd.: Dritter Sammelband: Mathisius bis Pütz, u.a. Müller Johann Josef Band 140: 15. Bd.: Vierter Sammelband: Quast bis zum Pütz Band 141: 16. Bd.: Register zu den Bänden 1-15 Aktuelle Informationen zu den Stiftungen sind zu finden unter: http://www.stiftungsfonds.org.
Die Unterlagen zu den Stiftungen wurden von Karl H. Boley für die Familienforschung ausgewertet, in 15 Bänden zusammengestellt und von der WGfF veröffentlicht.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Ahnenforschung von Marcel Bünten in Hürth.
3Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].4CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.5Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].2Eintrag aus dem Heiratsbuch.
3CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen) Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref. http://www.patrimonium-transcriptum.org.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.4Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.
1Genealogia.
http://www.iris-schagen.de/4579/Genealogia.htm.
1672 schrieb der angehende Pastor Otto Curtius aus Golzheim bei Düren nach dem Diktat seiner Großeltern die Geschichte seiner Vorfahren auf.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.2JL.
Nach den Vorarbeiten des 1934 + Bischöflichen Kanzleidirektors in Aachen, Josef Jansen vollendet, herausgegeben und eingeleitet von Dr. F. W. Lohmann, Archivdirektor des Erzbistums Köln, 1935/36. Alphabetisch geordnete Zusammenstellung der Weltgeistlichen des Erzbistums Köln, ergänzt um die Daten und Ereignisse aus deren Leben, die aus den Erzbistumsprotokollen ablesbar sind. Zitiert als JL für Jansen-Lohmann, mit der Fundstelle = Anfangsbuchstabe des Nachnamens und die Laufende Nummer innerhalb des Buchstabens.
Der Weltklerus in den Kölner Erzbistumsprotokollen ein Necrologium Coloniense 1661 bis 1825
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Geschichte des Namens und der Familie Rey.
3 Bände.
Zusammengetragen und herausgegeben von Dr. med. Josef Gerhard Hubert Rey, Aachen im Herbst 1934
1Geschichte des Namens und der Familie Rey.
3 Bände.
Zusammengetragen und herausgegeben von Dr. med. Josef Gerhard Hubert Rey, Aachen im Herbst 1934